Immissionsgutachten
Neubau der Bundesautobahn 72,
Abschnitt 3.2, Frohburg – Borna

Auszug aus den digitalen Moldelldaten

Für den Neubau der BAB 72, Abschnitt 3.2 von Frohburg bis Borna wurden im Rahmen der schalltechnischen Berechungen für die im Untersuchungsbereich liegenden Ortslagen Frohburg, Nenkersdorf, Bubendorf, Neukirchen, Zedtlitz und Borna die Lärmbetroffenheiten für das Prognosejahr 2020 ermittelt.
Es wurde eine umfassende Variantenuntersuchung zur Dimensionierung der aktiven Lärmschutzmaßnahmen für die betroffenen Ortslagen Frohburg, Bubendorf und Neukirchen durchgeführt. Im Ergebnis dieser Untersuchungen wurden aktive Lärmschutzmaßnahmen vorrangig in Form von Lärmschutzwällen dimensioniert. Mit den aktiven Lärmschutzmaßnahmen kann nahezu Vollschutz für die betroffenen Gebäude erreicht werden.
Die schalltechnischen Berechnungen wurden mit dem Programm “SoundPLAN” Version 6.4 durchgeführt, welches die Anforderungen der "Test 94" erfüllt.
Die lufthygienische Untersuchung erfolgte nach dem Berechnungsverfahren des MLuS 02, geänderte Fassung 2005 mit dem zugehörigen Programm.

Auftraggeber:

DEGES Deutsche Einheit
Fernstraßenplanungs- und –bau GmbH

Wichtige Daten:

  • Entfernung der Bebauung ca. 70 bis 500 m
  • Aktive Lärmschutzmaßnahmen (LSM) mit maximal 8,0 m Höhe über Gradiente; Gesamtlänge der LSM ca. 2 km

Bearbeitung:

2004 - derzeitig

Leistungsumfang:

für Vorentwurf und Planfeststellung:
  • Erstellung des digitalen Geländemodells
  • Variantenuntersuchung aktiver Lärmschutz
  • Isophonendarstellung Tag
  • Tabellarische Darstellung der Emissionen und Immissionen mit Kennzeichnung der Ansprüche auf passiven Lärmschutz dem Grunde nach
    • Erstellung der Lagepläne der Lärmschutzmaßnahmen
    • Schalltechnischer Erläuterungsbericht
    • Bericht zur lufthygienischen Untersuchung mit Berechnungsprotokollen
    • Erarbeitung von Stellungnahmen zu den Einwendungen
    • Teilnahme an den Erörterungsterminen