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Planfeststellungsbeschluss für nördlichsten Abschnitt der A 14 in Sachsen-Anhalt erteilt

15.02.2019

Am 15.02.2019 wurde der Planfeststellungsbeschluss für den 8,8km langen Abschnitt des A-14-Lückenschlusses (Magdeburg – Schwerin) von Seehausen bis zur Landesgrenze Brandenburg/Sachsen-Anhalt bei Wittenberge erteilt. „Mit der Elbquerung gehört dieser Abschnitt zu den anspruchsvollsten der gesamten Autobahntrasse“, erklärte Verkehrsminister Thomas Webel in Magdeburg. Nach fast neun Jahren akribischer Arbeit aller Beteiligten seien jetzt planungsseitig die Voraussetzungen für den Weiterbau der A 14 erfüllt.

Die EIBS GmbH war mit der komplexen Entwurfs- und Genehmigungsplanung sowie Untersuchungen im Bereich Schall und Luftschadstoffe für die VKE 3.2a zwischen Geestgottberg und der Landesgrenze Brandenburg/Sachsen-Anhalt beauftragt. Insbesondere der ökologisch hoch sensible Bereich der Elbquerung stellte dabei höchste Anforderungen an die Planer.

Wir freuen uns über diesen weiteren Meilenstein bei der Umsetzung der Maßnahme, die nur durch eine erfolgreiche Zusammenarbeit mit der Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt und allen am Planungsprozess Beteiligten möglich wurde.

BAB A 14, VKE 3.2a
BAB A 14, VKE 3.2a

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