Hinweisgebersystem

EIBS GmbH – Hinweisgebersystem nach Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

Haben Sie Kenntnis von Missständen oder Rechtsverstößen in der EIBS GmbH oder auch nur einen Verdacht? Dann teilen Sie uns dies bitte mit. Damit schützen und unterstützen Sie uns alle. Ihre Daten behandeln wir vertraulich, auf Wunsch bleiben Sie anonym. Wir gehen allen Hinweisen behutsam und verantwortungsvoll nach.

Fragen und Antworten

Was kann ich melden?

Sie können Informationen, Anhaltspunkte oder auch nur den Verdacht melden, dass unsere Mitarbeitenden, Kunden oder andere Personen in unserer Lieferkette entgegen unseren Interessen oder anderweitig rechtswidrig handeln. Auch Verstöße zum Nachteil Dritter können Sie melden, wenn ein Bezug zu unserer Geschäftstätigkeit besteht. Dies umfasst schwere Compliance-Verstöße und Straftaten wie etwa Korruption und Betrug, Diebstahl und Unterschlagung, Nötigung und Mobbing, aber auch andere Regelverstöße wie Diskriminierung, Machtmissbrauch oder umwelt- oder menschenrechtsbezogene Risiken, Verletzungen menschenrechts- oder umweltbezogener Pflichten und andere Pflichtverstöße. Auch noch bevorstehende oder geplante Verstöße sowie entsprechende Verdachtsmomente können gemeldet werden. Selbst wenn diese sich im Nachhinein als unbegründet herausstellen, drohen hinweisgebenden Personen keinerlei Nachteile.

Für allgemeine Beschwerden und zur Meldung von Notfällen ist das Hinweisgebersystem allerdings nicht geeignet!

Wie läuft die Meldung ab?

Schildern Sie den Sachverhalt möglichst genau. Nennen Sie die betroffene Einrichtung, Organisation, Einheit oder den Arbeitsbereich (Ressort, Funktion etc.) und die beteiligten Personen sowie Zeit und Ort des Geschehens. Teilen Sie auch Namen möglicher Zeugen mit.

Schicken Sie, falls möglich, auch Dokumente wie Bilder, E-Mails usw., die den Verdacht stützen.

Sie entscheiden, welche Daten Sie angeben, ob Sie anonym bleiben möchten oder ob Sie den von uns eingesetzten Vertrauenspersonen für Rückfragen zur Verfügung stehen.

Binnen sieben Tagen erhalten Sie eine Bestätigung über den Eingang Ihrer Meldung, sofern Sie Kontaktdaten hinterlassen haben. Binnen weiterer drei Monate erhalten Sie eine Rückmeldung zu dem weiteren Umgang mit Ihrer Meldung sowie den getroffenen Maßnahmen: Bitte beachten Sie, dass wir bei dieser Rückmeldung darauf achten müssen, dass ggf. noch laufende interne Untersuchungen nicht gefährdet und Rechte Dritter nicht beeinträchtigt werden.

Wie werden meine Daten geschützt?

Alle Angaben zu Ihrer Person werden vertraulich behandelt, auf Wunsch dürfen Sie Ihre Meldung anonym abgeben.

Das Hinweisgebersystem erfüllt die einschlägigen gesetzlichen Anforderungen. Alle Meldungen werden durch Vertrauenspersonen entgegengenommen und verantwortungsvoll verarbeitet, bevor sie an unsere zuständige interne Stelle zur weiteren Bearbeitung weitergeleitet werden.

Die Dokumentation Ihrer Meldung wird spätestens drei Jahre nach Abschluss des Verfahrens gelöscht, soweit gesetzliche Regelungen der Löschung nicht entgegenstehen.

Drohen mir Nachteile, wenn ich einen Hinweis gebe?

Hinweisgebende Personen unterliegen arbeitsrechtlichem Schutz, wenn sie zum Zeitpunkt der Meldung an die interne Meldestelle hinreichenden Grund zu der Annahme haben, dass die von ihnen gemeldeten Informationen der Wahrheit entsprechen. Meldungen, die einen Verstoß oder den Verdacht eines Verstoßes gegen eine in § 2 HinSchG genannte Vorschrift zum Gegenstand haben, lösen den gesetzlichen Schutz vor Repressalien gemäß § 36 HinSchG aus. Auch weitere, vor allem branchenspezifische Vorschriften, sehen einen Repressalien Schutz für hinweisgebende Personen vor.

Nachteile dürfen hinweisgebende Personen auch dann nicht erleiden, wenn sich ein gemeldeter Verdacht im Nachhinein als unbegründet herausstellt.

An wen kann ich mich wenden, wenn ich mir nicht sicher bin, ob ich das Hinweisgebersystem nutzen sollte?

Sie können die Meldestelle bei Rückfragen telefonisch oder per E-Mail erreichen. Im Zweifel ist die Nutzung des Hinweisgebersystems aber sinnvoll. Unsere Vertrauenspersonen gehen mit eingehenden Meldungen verantwortungsvoll und umsichtig um und bearbeiten sie vor dem Hintergrund eines großen Erfahrungsschatzes.

Auf welchen Wegen kann ich eine Meldung abgeben?

Ihnen stehen verschiedene Meldekanäle zur Verfügung: Sie können Ihre Meldung über ein Webformular oder telefonisch, per E-Mail oder per Brief unter den folgenden Kontaktdaten einreichen:

Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz
Rheinstraße 4 A
D-55116 Mainz
Telefon: +49 (0)6131 – 95 98 60
E-Mail: meldestelle@ing-rlp.de

Das Hinweisgebermeldesystem finden Sie auch unter folgendem Link bzw. durch Scannen des QR-Codes (siehe unten): 

https://app.parlabox.pro/whistleblower/de/5t5h0o02h6jthkkw

Sie haben zudem die Möglichkeit, ihre Meldung bei einer behördlichen Meldestelle abzugeben. Diese sind die externe Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz, bei den Bundesländern eingerichtete externe Meldestellen sowie die für spezielle Fälle zuständigen externe Meldestellen, beispielsweise beim Bundeskartellamt oder bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Zudem können Sie Ihre Meldung an die einschlägigen Organe, Einrichtungen oder sonstige Stellen der Europäischen Union richten. Die Kontaktdaten finden Sie auf der Internetseite der jeweiligen Behörde. Die interne Meldestelle hält Informationen zu den externen Meldestellen vor und stellt diese auf Wunsch bereit.

 

Dresden, den 01.07.2024

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