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Weiterer Planfeststellungsbeschluss für die A-14-Nordverlängerung

21.08.2019

Der Planfeststellungsbeschluss für einen weiteren Abschnitt der A 14 – Verkehrseinheit 1.5 zwischen Lüderitz und Stendal – liegt vor. „Nun kann es weiter kontinuierlich vorangehen, mit dem Bau der wichtigen Nord-Süd-Verbindung durch die Altmark“, erklärte Sachsen-Anhalts Verkehrsminister Thomas Webel am 14.08.2019 in Schernikau. „Die Planer haben erneut hervorragende Arbeit geleistet“, sagte Webel. Wenn niemand Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss einreicht, ist das Planrecht unanfechtbar. Die EIBS GmbH war mit der Entwurfs- und Genehmigungsplanung sowie den schalltechnischen Untersuchungen für diesen Abschnitt beauftragt. Nach dem Abschnitt Karstädt – Groß Warnow in Brandenburg, der seit Ende 2015 unter Verkehr ist, und der VKE 3.2a, für die der Planfeststellungsbeschluss seit Februar 2019 vorliegt, besteht nun auch für den dritten von der EIBS GmbH geplanten Abschnitt der A 14 Baurecht.


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