Ausbau der E 233 von der A 31 bei Meppen bis zur A 1 bei Cloppenburg Nachgeordnetes Straßennetz

Immissionsschutz

Das in Niedersachsen geplante Straßenausbauvorhaben E 233 umfasst den vierstreifigen Ausbau von der A 31 Anschlussstelle Meppen bis zur A 1 Anschlussstelle Cloppenburg auf einer Länge von 84 km.
Für das gesamte Bauvorhaben erfolgen schalltechnische Untersuchungen im nachgeordneten Straßennetz. Dabei werden die Verkehrsdaten von ca. 3.300 Straßenabschnitten in den Landkreisen Emsland und Cloppenburg ausgewertet. Die Untersuchungen erfolgen für die 8 Planungsabschnitte, 2 Bauphasen und den Gesamtausbau mit dem Prognosehorizont 2030.

Ziel der Untersuchung ist die Ermittlung aller Straßenabschnitte mit mehr als unerheblichem Lärmzuwachs. Dieser definiert sich aus einer Erhöhung der Emissionspegel zwischen Bezugs- und Planfall um mehr als 0,2 dB(A). Bei den betroffenen Straßenabschnitte werden anschließend die Gebäude ermittelt, bei denen Immissionspegel zwischen 64/54 dB(A) und 70/60 dB(A) tags/nachts vorliegen. Entsprechend der Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts liegen gesunde Wohnverhältnisse in Wohn- und Mischgebieten vor, wenn Immissionspegel von 64/54 dB(A) tags/nachts nicht überschritten werden. Mittels Einzelpunktberechnungen werden weiterhin die Gebäude festgestellt, bei denen die Schwelle zur Gesundheitsgefährdung (70/60 dB(A) tags/nachts) überschritten wird.

Die schalltechnischen Berechnungen erfolgen unter Verwendung des elektronischen Rechenprogramms „SoundPLAN“.

Auftraggeber:

Landkreis Emsland

Leistungsumfang:

  • Schalltechnische Untersuchungen im nachgeordneten Straßennetz
  • Auswertung der verkehrswirtschaftlichen Untersuchung – Ermittlung der Emissionspegel
  • Vergleich der Emissionspegel im Bezugsfall und Planfall – Ermittlung der Straßenabschnitte mit Erhöhung um mehr als 0,2 dB(A)
  • Erstellung des rechenrelevanten Modells mit den zu betrachtenden Straßenabschnitten
  • Durchführung und Auswertung von Rasterlärmberechnungen
  • Ermittlung von Gebäuden mit der Gefährdung gesunder Wohnverhältnisse
  • Ermittlung von Gebäuden mit Überschreitung der Schwelle zur Gesundheitsgefährdung

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