Neubau der BAB 72, Abschnitt 5.1 Borna - Rötha, Schalltechnische Untersuchung Lph 2 bis 4

Immissionsschutz

Im Auftrag des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr erfolgten schalltechnische Untersuchungen für den Neubau der BAB 72, Abschnitt 5.1 Borna - Rötha. Im Rahmen der schalltechnischen Berechnungen wurden für die im Untersuchungsbereich liegenden Ortslagen die Lärmbetroffenheiten ermittelt.

Schwerpunkt der schalltechnischen Untersuchungen war der Ortsrandbereich von Borna, da sich hier die Verknüpfung der A 72 mit der B 176 (AS Borna-Nord) befindet und in diesem Bereich ein Klinikum und eine Berufsschule vorhanden sind. Für diesen Bereich wurden daher umfassende Variantenuntersuchungen hinsichtlich der Gestaltung der Anschlussstelle Borna mit Verlegung der B 176 und zur Dimensionierung der jeweils erforderlichen Lärmschutzmaßnahmen durchgeführt.
Im Ergebnis der Untersuchungen wurden aktive Lärmschutzmaßnahmen vorrangig in Form von Lärmschutzwällen dimensioniert. Mit den aktiven Lärmschutzmaßnahmen kann an fast allen betroffenen Gebäuden Vollschutz erreicht werden.

Für Informationsveranstaltungen wurden mittels 3D-Visualisierung der Modelldaten die Lärmschutzmaßnahmen bildlich im Planungsraum dargestellt. Die schalltechnischen Berechnungen wurden mit dem Programmsystem „SoundPLAN®” durchgeführt, welches die Anforderungen der „Test 94” erfüllt.

Weitere Informationen unter Aktuelles

Auftraggeber:

Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Zentrale

Leistungsumfang:

für Vorplanung:

  • Erstellung des digitalen Geländemodells
  • Schalltechnische Untersuchung verschiedener Varianten Lage A 72 und AS B 176 (Borna-Nord)
  • Erstellung schalltechnische Unterlage zur Vorplanung

für Vorentwurf und Planfeststellung:

  • Variantenuntersuchung aktiver Lärmschutz
  • Tabellarische Darstellung der Emissionen und Immissionen mit Kennzeichung der Ansprüche auf passiven Lärmschutz dem Grunde nach
  • Erstellung der Lagepläne der Lärmschutzmaßnahmen
  • Schalltechnischer Erläuterungsbericht

Wichtige Daten:

  • Entfernung der Bebauung ca. 30 bis 500 m
  • Aktive Lärmschutzmaßnahmen (LSM) mit bis zu 8,0 m Höhe über Gradiente

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